AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.) Vertragsabschluss Fußballcamp

Mit einer Anmeldung für ein Fußball- Feriencamp der Socceroos- Fußballschule am Rhein und Kaiserstuhl bietet der Kunde dem Anbieter einen Vertragsabschluss an. Eine Anmeldung kann per Internet über die Homepage, per E-Mail, mündlich, fernmündlich (per Telefon), sowie per Post vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung von Seiten des Anbieters zustande.

 

2.) Bezahlung        

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Kunde eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb einer Woche auf das angegebene Konto des Anbieters zu überweisen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist kann das Vertragsverhältnis von Seiten des Anbieters gekündigt werden.

 

3.) Rücktritt/ Kündigung durch den Teilnehmer

Der Rücktritt, die Kündigung des Vertrags kann vom Kunden jederzeit vorgenommen werden. Der Rücktritt hat ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Wird die gebuchte Veranstaltung seitens des Teilnehmers gekündigt oder wird das Angebot nicht wahrgenommen, kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen. Auf Grund bereits vor der Veranstaltung getroffenen Vorkehrungen und Anwendungen behält es sich der Anbieter vor, folgende pauschalisierten Rücktrittskosten zu verlangen.

Bei einem Rücktritt bis mindestens 15 Tage vor Beginn des Camps fallen 10% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr an.  

Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen (14 Tage) vor dem Beginn des Camps fallen 50% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr an.

Wird die Teilnahme der Veranstaltung, des Camps, egal aus welchen Gründen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Abbruch des Teilnehmers erlöschen alle Ansprüche an den Veranstalter.

 

4.) Rücktritt/ Kündigung durch den Anbieter

In folgenden Fällen hat die Socceroos-Fußballschule am Rhein&Kaiserstuhl die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen.

  1. Wenn die mind. Teilnehmerzahl von 14 Teilnehmern nicht erreicht wird. Der Teilnehmer erhält die gesamten Kosten zurück.
  2. Wenn die Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigten seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
  3. Wenn der Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigten gegen die Vertragsbedingungen verstoßen.
  4. Eine sofortige Kündigung oder Ausschluss der Veranstaltung, kann bei groben Verstößen wie z.B. körperliche Gewalt gegenüber anderer, mutwilliger Sachbeschädigung oder andere Straftaten sofort und ohne Einhaltungen von Fristen erfolgen. Die dadurch entstandenen Kosten hat der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigter zu tragen.

 

5.) Leistungen

Die Leistungen des Anbieters ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung aus dem Internet auf der Homepage der Socceroos- Fußballschule am Rhein & Kaiserstuhl unter www.socceroos-fußballschule.de

Aus Gründen der Sicherheit der Teilnehmer, z.B. bei Gewitter oder allgemein schlechter Witterung, ist es dem Anbieter vorbehalten, Änderungen oder Abweichungen vorzunehmen. Der Gesamtverlauf der Veranstaltung, des Camps darf dabei nicht maßgeblich beeinträchtigt werden.

 

6.) Durchführung und Ausschluss

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, hat der Kursleiter oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit den Teilnehmer von einzelnen Trainingseinheiten oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen.

Eine Kostenrückerstattung findet in den genannten Fällen nicht statt.

 

7) Foto und Filmrechte

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Socceroos-Fußballschule am Rhein&Kaiserstuhl, erklären die Teilnehmer sowie Ihre Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, dass Bild oder Videoaufnahmen von sich oder Ihren Kindern gemacht werden. Bilder und Videos können vom Anbieter zu Werbezwecken öffentlich und auch im Internet zur Veranschaulichung verbreitet werden.

 

8) Versicherungen

Um während der Veranstaltung gegen Verletzungen oder Erkrankungen versichert zu sein, muss jeder Teilnehmer kranken und haftpflichtversichert sein. Kinder und jugendliche durch die jeweiligen Versicherungen über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers bzw. deren Erziehungsberechtigten.

 

9.) Gesundheitszustand

Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen des Anbieters, erklären alle Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten gesundheitlich und sportlich voll belastbar zu sein. Gesundheitliche Einschränkungen sowie die nötige Einnahme von Medikamenten des Teilnehmers sind unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn von den Erziehungsberechtigten gegenüber des Campleiters bekannt zu geben.

 

10.) Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Erziehungsberechtigten erteilen dem Anbieter mit Beginn der Veranstaltung die allgemeine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht.

Der Anbieter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Durchführung ins besonderem was die vertraglich vereinbarten Leistungen angeht.

Der Veranstalter haftet nicht für Wegeschäden.

Der Veranstalter haftet nicht für Schaden oder Verletzungen an sich oder dritten.

Der Veranstalter haftet nicht bei Einbruch oder Diebstahl oder für verlorene Gegenstände.

Jede Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

Der Veranstalter haftet im Übrigen nur dann für Schäden die der Teilnehmer erleidet, wenn sie auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters einschließlich seiner Mitarbeiter oder auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist.

 

11.) Medizinische Versorgung

Sollte sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung verletzen oder erkranken, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten den Veranstalter alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten um eine angemessene Behandlung sicher zu stellen.

Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten erklären sich dazu bereit, die evtl. entstandenen Kosten einer medizinischen Versorgung gegenüber dem Veranstalter umgehend zu erstatten.

 

12.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen davon unberührt.